Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
meine Damen und Herren, liebe Gäste,
die aktuelle Fortschreibung des Regionalplans Mittelhessen steht an und die Universitätsstadt Marburg ist wie alle mittelhessischen Kommunen aufgefordert, bis heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans abzugeben.
Doch zu was genau wird hier nun eigentlich Stellung genommen? Viele Erwartungen und auch Befürchtungen sind da in den vergangenen Monaten vielerorts diskutiert, berechtigte Sorgen geäußert und Forderungen gestellt worden. Beim Regionalplan handelt es sich um einen übergeordneten Plan, der die Leitlinien der räumlichen Entwicklung in unserer Region, in den mittelhessischen Städten und Gemeinden, strukturiert und miteinander in Einklang zu bringen versucht. Schon der große Maßstab zeigt: Hierbei handelt es sich nicht um detaillierte Planungen für einzelne Gebiete und schon gar nicht um die Entscheidung über eine bauliche Nutzung, denn eines ist an dieser Stelle zu betonen: Der Regionalplan schafft kein Baurecht. Das erfolgt ausschließlich durch die kommunale Bauleitplanung und darüber entscheiden die Städte und Gemeinden eigenverantwortlich.