Der Magistrat wird aufgefordert, die Umleitung des Radverkehrs auf dem Abschnitt zwischen Kaufpark Wehrda und der Schlosserstraße/Afföller für Radfahr*innen nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde umgehend zu ändern und eine Umleitung über den Wehrdaer Weg und die Bahnhofstraße auszuweisen. Aus Richtung Süden / Stadtmitte kommende Radfahrer*innen sollen bereits auf Höhe des Hauptbahnhofes eindeutig auf die bestehende Sperrung und eine geeignete Umfahrung hingewiesen werden.
Anträge
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, sich als Modellregion zur kontrollierten Abgabe von Cannabis mit wissenschaftlicher Begleitung zu bewerben (Regionales Modellvorhaben mit kommerzieller Lieferketten).
Soweit möglich soll eine solche Bewerbung in Kooperation entweder mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie eventuell anderen, benachbarten ländlichen Regionen, oder aber gemeinsam mit den Städten Frankfurt und Offenbach erfolgen, die ein solches Vorhaben ebenfalls verfolgen.
Der Magistrat wird gebeten zu überprüfen, inwieweit es im Stadtgebiet Bereiche gibt, in denen die Aufstellung von sogenannten Zweiradüberhol-Verbotsschildern (Verkehrszeichen 277.1) die Sicherheit von Zweirad-fahrer*innen (StVO-gerecht) erhöhen könnte.
Die Marburger Stadtverordnetenversammlung bringt durch den Beschluss dieses Antrags ihre massive Unzufriedenheit mit den derzeitigen Zuständen im SPNV auf der Main-Weser-Bahn zum Ausdruck. Sie fordert den Rhein-Main-Verkehrsverbund und DB Netz dazu auf, zukünftig auch im Falle von baustellenbedingten Umleitungen eine stündliche Anbindung Marburgs an Frankfurt zu gewährleiten. Ist darüber hinaus ein Schienenersatzverkehr notwendig, soll dieser zukünftig auf den kleinstmöglichen Abschnitt begrenzt werden.
Die Stadtwerke Marburg werden gebeten zu prüfen, ob die Dienstleistung Strom-Bilanzkreis-Management für Eigentümer*innen mit mehreren Immobilien angeboten werden kann, so dass diese auf einer Liegenschaft selbst produzierten PV-Strom in einer anderen Liegenschaft derselben Eigentümer*in verbrauchen und dadurch den Preisvorteil der Eigenerzeugung von Strom, aus Photovoltaikanlagen in weitaus größere Maße nutzen können, als dies bislang der Fall ist.
Der Magistrat wird gebeten zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen den Entwurf einer entsprechenden Satzung vorzulegen. Diese soll ein Kastrationsgebot für privat gehaltene Katzen mit Freigang wie folgt regeln:
1. Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor durch eine(n) Tierärzt*in kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.
2. Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragsteller*innen gegenüber den durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen.
Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass sämtliche Ampeln mit Grünanforderung im Marburger Stadtgebiet auf Fahrradfahrer*innen reagieren. Wo dies noch nicht der Fall ist, sollen diese Ampeln so schnell wie möglich umgebaut werden.
Die Marburger Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen zur Reaktivierung der Ohmtalbahn und der Aar-Salzböde-Bahn und solidarisiert sich mit anderen Unterstützer*innen der Vorhaben.
Im Zuge dessen wird der Magistrat auch gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung weiterer Bahnhaltepunkte (wie etwa Gisselberg/Cappel, Marburg Mitte und Kaufpark Wehrda) sinnvolle Ergänzungen darstellen könnten.
Der Magistrat der Stadt Marburg wird gebeten, die bestehende Fahrradverkehrsführung im Bereich Bahnhofsstraße/Elisabethstraße zu evaluieren. Hierbei soll insbesondere die bestehende Wegeführung im Bereich der Fußgänger*innenampel an der Kreuzung Robert-Koch-Str./Bahnhofstr. hinterfragt werden, etwa bezüglich einer durchgehenden Fahrradverkehrsführung in Richtung Hauptbahnhof – ohne bauliche Hindernisse und/oder Wegeführungen über Fußgänger*innenampeln.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Marburg spricht sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Biodiversität dafür aus, dass private Gärten und öffentliche Grünflächen, Parks und Grünanlagen inklusiv verkehrlicher Anlagen insektenfreundlich bepflanzt und gestaltet werden. Dazu gehören eine seltenere Mahd mit Aussparungen, die Toleranz und Einbeziehung von Wildpflanzen, der Einsatz von Regiosaatgut und heimischen Gehölzen sowie der Erhalt von Kleinstrukturen und ein sparsamerer Gehölzschnitt. Gleichzeitig spricht sich die Stadt Marburg für ein sogenanntes Verschotterungsverbot aus.