Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, schriftlich darüber zu berichten:
– welche Personen bislang gem. Abs.4 des o.a. Beschlusses als unabhängige, externe
Fachleute für den Klimabeirat ausgewählt und berufen wurden,
– wann der jährliche Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der
Emissionen gem. Abs.5 des Beschlusses gehalten wird,
Anträge
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Sanierung der Kanalisation in der Gutenbergstraße wie ursprünglich vorgesehen in 2020 vorzunehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass
die Bundesregierung die seit langem angekündigte Abschaffung des 52-GW-Ausbaudeckels für kleine und mittelgroße Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) endlich umsetzt. Dieser Deckel behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und gefährdet viele Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen – auch hier in Marburg –
massiv.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Zur Präzisierung des Klimanotstandsbeschlusses vom Juni 2019, in dem die Stadt festgelegt hat, dass sie bis zum Jahre 2030 als ganze klimaneutral werden möchte, werden die
folgende Emissionsziele für das Territorium der Universitätsstadt Marburg für die einzelnen
Jahre bis 2030 als zwischenzeitlich überprüfbaren Reduktionsplan für Treibhausgase
(THG) verbindlich festgeschrieben:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Jahr 2020
– in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Marburg die Planungen zum Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Universitätsstadt Marburg nach den Vorgaben des mittelhessischen Regionalplans mit Ziel aufzunehmen, so schnell wie möglich die höchst mögliche
Zahl an Anlagen zu errichten
Der Magistrat wird gebeten,
1. in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses öffentlich und detailliert zu berichten, wie
die Stadtverwaltung die neue Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit
Behinderung nach Inkrafttreten des BTHG bzw. den Regelungen des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum 1.1.2020 entsprechend deren Bedarfen gestaltet. Zu dieser
Sitzung sollen auch der Behindertenbeirat, der Jugendhilfeausschuss und das Kinder- und
Jugendparlament eingeladen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des BTHG-Ausführungsgesetz ab 1.1.2020
für alle Marburger Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, sicherzustellen, dass auch
diesen Kindern und Jugendlichen durch die Zuständigkeit der Jugendhilfe die gleichen Rechte
und Unterstützungen zukommen wie ihren Altersgenoss*innen, ergänzt durch die Leistungen
der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX i.d.F. ab 1.1.2020.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Im Falle des Vorliegens der baurechtlichen Voraussetzungen gesetzliche Vorkaufsrechte zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Träger, vorzugsweise der GeWoBau, auszu-
üben, um künftig illegalen Immobiliengeschäften und Gentrifizierungstendenzen entgegenwirken zu können.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenvorsteherin wird gebeten, eine Bürger*innenversammlung nach § 8a
HGO einzuberufen. Diese Veranstaltung soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr
stattfinden und in einem der betroffenen bzw. anliegenden Viertel (Campus- oder
Nordviertel) stattfinden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat stellt sicher, dass alle Sitzungsunterlagen mittels der in MS-Word verfügbaren Formatvorlagen bzw. Funktionen vor Veröffentlichung bearbeitet werden; dazu zählt insbesondere: Das Formatieren von Überschriften für eine auch von blinden und sehbehinderten Menschen wahrnehmbaren Textstrukturierung, das Versehen von Grafiken mit
einem Alternativtext sowie die Aufbereitung von Tabellen.