Auch in Pandemiezeiten darf es für die Demokratie keine Auszeit geben und Entscheidungen dürfen nicht der Exekutive und Verwaltungen vorbehalten werden. Diskussionen um vorzunehmende Maßnahmen, die die Grundrechte und die Lebenswirklichkeit aller Bürger*innen betreffen, müssen in den Parlamenten geführt werden, sei es im Bundestag, in den Länder- oder Kommunal bzw. Stadtparlamenten.
Anträge
Die Stadt Marburg wird beauftragt unverzüglich mehrere Orte auszuwählen, an denen im Sommer und Herbst Open-Air-Veranstaltungen stattfinden können. Die dort aufgebauten Bühnen und Strukturen sollen über die gesamte Sommer-und Herbstsaison bestehen bleiben, um möglichst viel Kunst und Kultur unter freiem Himmel zu ermöglichen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Auf der Homepage der Universitätsstadt Marburg werden Aussagen, dass in Marburg in
den letzten fünf Jahren 2.950 Wohnungen geschaffen worden sind, korrigiert. Es wird die
richtige Zahl genannt, die auch an das Landesamt für Statistik weitergeleitet worden sind.
Laut Auskunft des hessischen statistischen Landesamtes wurden in den Jahren 2015 bis
2019 lediglich 1.440 Wohnungen baufertiggestellt (das sind knapp weniger als die
Hälfte), davon 157 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäuser.
2. Der Oberbürgermeister wird aufs Schärfste kritisiert, dass er in öffentlichen Äußerungen
eine etwa doppelt so hohe Zahl an neu gebauten Wohnungen für die letzten 5 Jahre
nennt als tatsächlich errichtet worden sind.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, in Absprache mit dem DBM zwei
Verkehrssicherheitsspiegel in der Ecke des Übergangs vom Trojedamm zum
Dükerweg (Campingplatz/Minigolfplatz) zu installieren.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die Wegführung an o.g. Stelle dergestalt zu
vereinheitlichen, dass Fußgänger*innen, welche von Süden kommen, nicht nach
wenigen Metern automatisch in den Gegenverkehr geraten. Dies gilt ebenfalls für die
von Norden kommenden Personen. Der Fahrradweg ist entsprechend abgegrenzt zu
markieren.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. dem beschlossenen Prüfantrag in der Form nachzukommen, dass er zunächst die fachliche Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses berücksichtigt, die dieser – wie in seiner
Sitzung am 10.12.2020 beschlossen –von dem dafür zuständigen Fachausschuss Jugendhilfe erarbeiten lassen wird, weil es sich hier um Fragen handelt, die in seine Zuständigkeit
fallen;
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung einen Lizenzvertrag für die Erarbeitung und Herausgabe eines onlinebasierten Wahlkompasses (vgl. Wahl-O-Mat auf Bundesebene) abzuschließen, um über die Kommunal- bzw. OB-Wahl 2021 zu informieren. Alternativ wird der Magistrat beauftragt, in Kooperation mit entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen (bspw. WWU Münster, welche mit dem Wahlkompass ein entsprechendes Tool bereits mehrfach erprobt hat) oder Anbietern aus der freien Wirtschaft einen kurzfristigen Auftrag zur Erarbeitung und Umsetzung einer onlinebasierten Wahlhilfe zu vergeben.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzung von Laubblasgeräten im Stadtgebiet in der Regel über Akku betriebene Geräte vorgenommen wird:
– Der Eigenbetrieb DBM wird weiterhin Akku betriebene Laubbläser benutzen, bzw. Rechen und Besen nutzen, wo dies möglich ist;
– Für private Benutzer wird eine Recyclingprämie durch die Stadt als Anreiz geschaffen, um mit Akku betriebenen Laubbläsern umweltschonender und leiser Laub zu entfernen;
– Mit Dienstleistern soll umgehend in Kontakt getreten werden und diese ebenfalls, durch den Hinweis auf städtische Recyclingprämien dazu anzuhalten, zukünftig nur noch mit Akku betrieben Laubbläsern im Stadtgebiet zu arbeiten.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf:
1. Die Homepage der Stadt Marburg so zu gestalten, dass auf der Startseite Informationen der Stadt zu Corona leicht und übersichtlich aufgerufen werden können.
2. Der Link auf der Startseite „Alles auf einen Blick Corona: Informationen der Stadt im Überblick“ wird unverzüglich aktualisiert und besser zugänglich gemacht. (Die letzte Aktualisierung erfolgte am 07. April.2020) Zur Vereinheitlichung wird eine andere Seite auf der Homepage „Corona-Virus: Hier finden Sie Informationen der Stadt Marburg im Überblick“ in o.a. Seite integriert und ebenso unverzüglich aktualisiert. (z.B. Infos zu Sportstätten, Veranstaltungshäusern, usw. letzte Aktualisierung 10. Mai 2020)
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
1. Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen perspektivisch alle dicht belegten Ver-anstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen auszurüsten bzw. nachzurüsten.
2. In Schulen mit schon vorhandenen raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen für die Dauer der Pandemie, die Frischluftzufuhr zu erhöhen und die Betriebszeiten der Anlagen zu verlängern. Arbeitet die Anlage mit Umluft werden zusätzliche Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffil-ter H 13 oder H 14) eingebaut.
3. In Schulen ohne RLT-Anlagen (überwiegende Anzahl der Schulen) in denen intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet wird, CO2-Sensoren zu installieren, die als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Benehmen mit den Stadtwerken für Bushaltestellen mit
mehr als einem Bussteig pro Seite leicht verständliche Lagepläne ebenjener zu erarbeiten und
diese auszuhängen. Darüber hinaus soll dafür Sorge getragen werden, dass diese Lagepläne
sowie je nach Haltestelle anfallende, längere Umsteigezeiten, sofern noch nicht geschehen,
in die RMV-Verbindungsauskunft eingearbeitet werden.