Der Magistrat wird gebeten:
1. Zu den verstärkt in diesem Sommer und Herbst stattfindenden Veranstaltungen auf der
Schlossparkbühne (Kino, Theater, Konzerte) dafür Sorge zu tragen, dass die auch
abendlich stattfindenden Veranstaltungen gut mit dem ÖPNV erreicht werden können.
Hierzu sollen die Stadtwerke Marburg oder ein anderes Transportunternehmen
beauftragt werden, dass z.B. durch die Linie 10 auch nach 18.30 Uhr bei einer erhöhten
Taktfrequenz (aktuelle alle 60 Minuten) eine Erreichbarkeit des Schloss-Areals
barrierearm sowie die Rückfahrt nach der letzten Vorstellung auch gegen Mitternacht
sichergestellt ist.
Anträge
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt unverzüglich eine Studie in Auftrag zu geben, in der ermittelt
werden soll, wie der Trinkwasserbedarf mittel- und langfristig aufgrund des sich
verstärkenden Klimawandels, des Bevölkerungswachstums in Marburg sowie dem großen
Mehrbedarf an Trinkwasser durch die Ausweitung der Pharmaunternehmen am Görzhäuser
Hof sichergestellt werden kann und welche Maßnahmen hierzu ergriffen werden müssen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg stellt fest:
– die vorübergehende baubedingte Schließung des Hallenbads Aquamar hat unter
anderem aufzeigt, wie bedeutsam Schwimmgelegenheiten für Marburger*innen sind
und macht deutlich, wie groß in Marburg der Druck und die Bedeutung auf öffentliche
und frei zugängliche Schwimmmöglichkeiten ist, insbesondere auch deshalb, weil
öffentliches Schwimmen auch unter normalen Umständen kaum möglich war.
2. Die Stadtverordnetenversammlung zeigt sich besorgt:
a) dass die Coronakrise und die damit einhergehende Schließung der Schwimmflächen
das Schwimmenlernen vieler Kinder und Jugendlichen unmöglich gemacht hat
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Marburg positioniert sich klar gegen jede Form der stereotypen, sexistischen
und diskriminierenden Werbung in der Öffentlichkeit und sieht ihre Verantwortung
diesbezüglich darin, alternative Werbemöglichkeiten aufzuzeigen.
Auch in Pandemiezeiten darf es für die Demokratie keine Auszeit geben und Entscheidungen dürfen nicht der Exekutive und Verwaltungen vorbehalten werden. Diskussionen um vorzunehmende Maßnahmen, die die Grundrechte und die Lebenswirklichkeit aller Bürger*innen betreffen, müssen in den Parlamenten geführt werden, sei es im Bundestag, in den Länder- oder Kommunal bzw. Stadtparlamenten.
Die Stadt Marburg wird beauftragt unverzüglich mehrere Orte auszuwählen, an denen im Sommer und Herbst Open-Air-Veranstaltungen stattfinden können. Die dort aufgebauten Bühnen und Strukturen sollen über die gesamte Sommer-und Herbstsaison bestehen bleiben, um möglichst viel Kunst und Kultur unter freiem Himmel zu ermöglichen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Auf der Homepage der Universitätsstadt Marburg werden Aussagen, dass in Marburg in
den letzten fünf Jahren 2.950 Wohnungen geschaffen worden sind, korrigiert. Es wird die
richtige Zahl genannt, die auch an das Landesamt für Statistik weitergeleitet worden sind.
Laut Auskunft des hessischen statistischen Landesamtes wurden in den Jahren 2015 bis
2019 lediglich 1.440 Wohnungen baufertiggestellt (das sind knapp weniger als die
Hälfte), davon 157 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäuser.
2. Der Oberbürgermeister wird aufs Schärfste kritisiert, dass er in öffentlichen Äußerungen
eine etwa doppelt so hohe Zahl an neu gebauten Wohnungen für die letzten 5 Jahre
nennt als tatsächlich errichtet worden sind.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, in Absprache mit dem DBM zwei
Verkehrssicherheitsspiegel in der Ecke des Übergangs vom Trojedamm zum
Dükerweg (Campingplatz/Minigolfplatz) zu installieren.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die Wegführung an o.g. Stelle dergestalt zu
vereinheitlichen, dass Fußgänger*innen, welche von Süden kommen, nicht nach
wenigen Metern automatisch in den Gegenverkehr geraten. Dies gilt ebenfalls für die
von Norden kommenden Personen. Der Fahrradweg ist entsprechend abgegrenzt zu
markieren.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. dem beschlossenen Prüfantrag in der Form nachzukommen, dass er zunächst die fachliche Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses berücksichtigt, die dieser – wie in seiner
Sitzung am 10.12.2020 beschlossen –von dem dafür zuständigen Fachausschuss Jugendhilfe erarbeiten lassen wird, weil es sich hier um Fragen handelt, die in seine Zuständigkeit
fallen;
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung einen Lizenzvertrag für die Erarbeitung und Herausgabe eines onlinebasierten Wahlkompasses (vgl. Wahl-O-Mat auf Bundesebene) abzuschließen, um über die Kommunal- bzw. OB-Wahl 2021 zu informieren. Alternativ wird der Magistrat beauftragt, in Kooperation mit entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen (bspw. WWU Münster, welche mit dem Wahlkompass ein entsprechendes Tool bereits mehrfach erprobt hat) oder Anbietern aus der freien Wirtschaft einen kurzfristigen Auftrag zur Erarbeitung und Umsetzung einer onlinebasierten Wahlhilfe zu vergeben.