Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten:
1. Wann wurde die im Eigentum der Stadtwerke Marburg befundene Immobilie an Privat verkauft?
2. Warum hat die Stadt Marburg, das zum Verkauf stehende Gebäude, in dem sich die
Marburger Kleiderkammer befindet, nicht für städtische Nutzungen von den Stadtwerken
Marburg selbst erworben?
Anträge
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend bei der Bundesregierung insbesondere beim Bundesverkehrsministerium für ein Moratorium beim weiteren Ausbau der A49 und ein Aussetzen der geplanten Rodungsarbeiten – insbesondere im Herrenwald und im Dannenröder Forst einzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Coronabedingte Erhöhungen der Kursgebühren der VHS sollen von der Universitätsstadt Marburg übernommen werden, wenn aufgrund der notwendigen Minimierung der Teilnehmendenzahlen sich die Gebühr pro Teilnehmer*in in einem Kurs wegen einzuhaltender Abstandsregelungen erhöhen sollte.
Der Magistrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund der angekündigten Schließung des Lebensmittelmarktes in der Rosenstraße, eine städtebauliche Entwicklung für das nördliche
Campusviertel in die Wege zu leiten und vor diesem Hintergrund u.a. die folgenden Aspekte
in Erwägung zu ziehen:
1. Sicherung der öffentlichen Handlungsmöglichkeiten durch Erlass einer Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB.
2. Beauftragung einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie als Basis für einen integrierten
Rahmenplan für das Quartier.
3. Bewerbung um eine Aufnahme in geeignete Städtebauförderprogramme von Bund und
Land.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu folgenden Punkten zu berichten:
1. Wie hoch sind sämtliche Nebenkosten (bitte einzeln aufführen) zum Projekt Marburger Stadtgeld?
2. Wurden Agenturen zur Durchführung der Stadtgeld-Aktion beauftragt?
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, von Gastronomiebetrieben und Geschäften des Einzelhandels, die den öffentlichen Raum vor ihren Gaststätten beziehungsweise Geschäften nutzen, in
der Jahren 2020 2021 keine Sondernutzungsgebühren hierfür zu erheben.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, schriftlich darüber zu berichten:
– welche Personen bislang gem. Abs.4 des o.a. Beschlusses als unabhängige, externe
Fachleute für den Klimabeirat ausgewählt und berufen wurden,
– wann der jährliche Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der
Emissionen gem. Abs.5 des Beschlusses gehalten wird,
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Sanierung der Kanalisation in der Gutenbergstraße wie ursprünglich vorgesehen in 2020 vorzunehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass
die Bundesregierung die seit langem angekündigte Abschaffung des 52-GW-Ausbaudeckels für kleine und mittelgroße Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) endlich umsetzt. Dieser Deckel behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und gefährdet viele Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen – auch hier in Marburg –
massiv.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Zur Präzisierung des Klimanotstandsbeschlusses vom Juni 2019, in dem die Stadt festgelegt hat, dass sie bis zum Jahre 2030 als ganze klimaneutral werden möchte, werden die
folgende Emissionsziele für das Territorium der Universitätsstadt Marburg für die einzelnen
Jahre bis 2030 als zwischenzeitlich überprüfbaren Reduktionsplan für Treibhausgase
(THG) verbindlich festgeschrieben: