Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, in Absprache mit dem DBM zwei
Verkehrssicherheitsspiegel in der Ecke des Übergangs vom Trojedamm zum
Dükerweg (Campingplatz/Minigolfplatz) zu installieren.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die Wegführung an o.g. Stelle dergestalt zu
vereinheitlichen, dass Fußgänger*innen, welche von Süden kommen, nicht nach
wenigen Metern automatisch in den Gegenverkehr geraten. Dies gilt ebenfalls für die
von Norden kommenden Personen. Der Fahrradweg ist entsprechend abgegrenzt zu
markieren.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. dem beschlossenen Prüfantrag in der Form nachzukommen, dass er zunächst die fachliche Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses berücksichtigt, die dieser – wie in seiner
Sitzung am 10.12.2020 beschlossen –von dem dafür zuständigen Fachausschuss Jugendhilfe erarbeiten lassen wird, weil es sich hier um Fragen handelt, die in seine Zuständigkeit
fallen;
1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung einen Lizenzvertrag für die Erarbeitung und Herausgabe eines onlinebasierten Wahlkompasses (vgl. Wahl-O-Mat auf Bundesebene) abzuschließen, um über die Kommunal- bzw. OB-Wahl 2021 zu informieren. Alternativ wird der Magistrat beauftragt, in Kooperation mit entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen (bspw. WWU Münster, welche mit dem Wahlkompass ein entsprechendes Tool bereits mehrfach erprobt hat) oder Anbietern aus der freien Wirtschaft einen kurzfristigen Auftrag zur Erarbeitung und Umsetzung einer onlinebasierten Wahlhilfe zu vergeben.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. dem beschlossenen Prüfantrag in der Form nachzukommen, dass er zunächst die fachliche Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses berücksichtigt, die dieser – wie in seiner
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung einen Lizenzvertrag für die Erarbeitung und Herausgabe eines onlinebasierten Wahlkompasses (vgl. Wahl-O-Mat auf Bundesebene) abzuschließen, um über die Kommunal- bzw. OB-Wahl 2021 zu informieren. Alternativ wird der Magistrat beauftragt, in Kooperation mit entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen (bspw. WWU Münster, welche mit dem Wahlkompass ein entsprechendes Tool bereits mehrfach erprobt hat) oder Anbietern aus der freien Wirtschaft einen kurzfristigen Auftrag zur Erarbeitung und Umsetzung einer onlinebasierten Wahlhilfe zu vergeben.
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