Die Fraktion der Grünen begrüßt den Beschluss des Kreisverbands der Grünen Marburg-Biedenkopf den Danneröder Appell zu unterzeichnen. Schon der Parteirat der hessischen Grünen hatte im Dezember 2019 in einen Beschluss nochmals festgehalten, dass der Bau der A49 falsch war und ist.
Umwelt- und Klimaschutz
Die Fraktion der Marburger GRÜNEN fordert in einem Antrag eine Neuausrichtung der städtischen Grundstücks- und Immobilienpolitik, um die Entwicklung der Stadt und vor allem auch klimapolitische Maßnahmen künftig besser steuern zu können. Die besondere Lage Marburgs und das Wachstum der Stadt stellen die Stadtplanung vor große Herausforderungen. Um diese besser meistern zu können, ist es aus Sicht der GRÜNEN erforderlich, dass die (noch) im Eigentum der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften befindlichen Grundstücke nicht weiter verkauft werden und das durch eine Bevorratung von Flächen zukünftige und notwendige Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt erhalten bleiben.
Rede des Stadtverordneten Uwe Volz in der Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.2020 zum Antrag
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Klimawandel bleibt nach wie vor eine der größten Bedrohungen der Menschheit. Daran hat sich auch durch Corona nichts geändert. Die Erhöhung der Temperatur schreitet mit großen Schritten voran. Die Welt steckt in einer Klimakrise, die inzwischen zurecht als Notstand zu bezeichnen ist, weil die Aufnahmefähigkeit der Erdatmosphäre für CO2 bald erschöpft ist, wenn es so weitergeht wie bisher. Danach gibt es kein Zurück mehr, die Pariser Klimaschutzziele sind dann nicht mehr erreichbar.
Im Juni jährt sich der Beschluss zum Klimanotstand in Marburg. Von der Umsetzung der darin beschlossenen Maßnahmen ist der Magistrat unter OB Spies weit entfernt. Bislang ist außer einem Beteiligungsworkshop nichts passiert. Die Antwort des Magistrats auf einen Brief der Initiativen und Verbände im Klimaschutz hat zum den Stand der Umsetzung keinen Aufschluss gegeben.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, schriftlich darüber zu berichten:
– welche Personen bislang gem. Abs.4 des o.a. Beschlusses als unabhängige, externe
Fachleute für den Klimabeirat ausgewählt und berufen wurden,
– wann der jährliche Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der
Emissionen gem. Abs.5 des Beschlusses gehalten wird,
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass
die Bundesregierung die seit langem angekündigte Abschaffung des 52-GW-Ausbaudeckels für kleine und mittelgroße Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) endlich umsetzt. Dieser Deckel behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und gefährdet viele Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen – auch hier in Marburg –
massiv.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Zur Präzisierung des Klimanotstandsbeschlusses vom Juni 2019, in dem die Stadt festgelegt hat, dass sie bis zum Jahre 2030 als ganze klimaneutral werden möchte, werden die
folgende Emissionsziele für das Territorium der Universitätsstadt Marburg für die einzelnen
Jahre bis 2030 als zwischenzeitlich überprüfbaren Reduktionsplan für Treibhausgase
(THG) verbindlich festgeschrieben:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Jahr 2020
– in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Marburg die Planungen zum Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Universitätsstadt Marburg nach den Vorgaben des mittelhessischen Regionalplans mit Ziel aufzunehmen, so schnell wie möglich die höchst mögliche
Zahl an Anlagen zu errichten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
1. sich unverzüglich an den Abwasserverband Marburg, zu wenden und dafür zu sorgen,
dass die Kläranlage in Cappel mit dem höchstmöglichen Filtersystem ausgerüstet wird,
2. regelhaft eigene Wasserproben an verschiedenen repräsentativen Stellen der Lahn zu nehmen, um die Wasserqualität kontinuierlich überprüfen zu können,