Gesellschaftliche Heterogenität ist natürlich; unglücklicherweise leben wir in einer Gesellschaft, die diese Heterogenität keineswegs begrüßt. Selbstverständlich ist es erfreulich, dass Demonstrationen wie #wirsindmehr in Marburg viele Leute auf die Straße bringen. Zugleich müssen wir trotzdem diejenigen im Blick behalten, von denen man sich damit abgrenzt. Ich werde nicht sagen, dass wir Verständnis aufbringen sollten für Menschen, die sich rassistisch und meist auch auf andere Weise diskriminierend äußern. Nachvollziehen sollten wir die Motive jener Menschen dennoch, und wir müssen, egal, wie schwer es oftmals fällt, ihnen zuhören, den Austausch aufrechterhalten und Wege zurück ins Gespräch finden. Nur so haben wir eine Chance, die Stimmungen in unserer Gesellschaft einzufangen und Vielfalt nicht als Kampfbegriff denen zu überlassen, die sie so sehr verhindern wollen.
Soziales
Der Magistrat wird gebeten,
1. in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses öffentlich und detailliert zu berichten, wie
die Stadtverwaltung die neue Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit
Behinderung nach Inkrafttreten des BTHG bzw. den Regelungen des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum 1.1.2020 entsprechend deren Bedarfen gestaltet. Zu dieser
Sitzung sollen auch der Behindertenbeirat, der Jugendhilfeausschuss und das Kinder- und
Jugendparlament eingeladen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des BTHG-Ausführungsgesetz ab 1.1.2020
für alle Marburger Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, sicherzustellen, dass auch
diesen Kindern und Jugendlichen durch die Zuständigkeit der Jugendhilfe die gleichen Rechte
und Unterstützungen zukommen wie ihren Altersgenoss*innen, ergänzt durch die Leistungen
der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX i.d.F. ab 1.1.2020.
Nach Bekanntwerden des „Immobilien-Flipping“-Skandals in Marburg wollen die GRÜNEN in Marburg mit einem dringlichen Antrag in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung derartige spekulative Immobiliengeschäfte künftig verhindern.
„Die aufgedeckten Fälle zeigen, dass Gentrifizierung bzw. Verdrängung weiterhin ein großes Problem in Marburg darstellen.“, erklärt Marco Nezi, Stadtverordneter und Mitglied im Bau- und Planungsausschuss.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Im Falle des Vorliegens der baurechtlichen Voraussetzungen gesetzliche Vorkaufsrechte zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Träger, vorzugsweise der GeWoBau, auszu-
üben, um künftig illegalen Immobiliengeschäften und Gentrifizierungstendenzen entgegenwirken zu können.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat stellt sicher, dass alle Sitzungsunterlagen mittels der in MS-Word verfügbaren Formatvorlagen bzw. Funktionen vor Veröffentlichung bearbeitet werden; dazu zählt insbesondere: Das Formatieren von Überschriften für eine auch von blinden und sehbehinderten Menschen wahrnehmbaren Textstrukturierung, das Versehen von Grafiken mit
einem Alternativtext sowie die Aufbereitung von Tabellen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat stellt sicher, dass das Kriterium der uneingeschränkten Nutzbarkeit für blinde
und sehbehinderte Menschen im neuen, erweiterten Onlineangebot der Stadtbücherei sowie die praktische Nutzbarkeit auf den mobilen Endgeräten umfänglich Berücksichtigung
findet.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
1. sich unverzüglich an den Abwasserverband Marburg, zu wenden und dafür zu sorgen,
dass die Kläranlage in Cappel mit dem höchstmöglichen Filtersystem ausgerüstet wird,
2. regelhaft eigene Wasserproben an verschiedenen repräsentativen Stellen der Lahn zu nehmen, um die Wasserqualität kontinuierlich überprüfen zu können,