Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Ausländervertretungen in Hessischen Kommunen trifft bei der Grünen Fraktion im Marburger Stadtparlament nur auf geteilte Zustimmung. Die Fraktion begrüßt, dass in dem Gesetzentwurf die Wahlen zu den Ausländerbeiräten mit den Kommunalwahlen zusammengelegt werden sollen. Das erhöht die Chancen auf eine höhere Wahlbeteiligung bei den Wahlen zu den Ausländerbeiräten, weil für diesen Termin durch die Kommunalwahl eine größere Aufmerksamkeit erzeugt wird und die Orte, an denen gewählt werden kann, sich vervielfachen.
Positiv ist auch die Verankerung des Antragsrechts der Beiräte an die Gemeindevertretungen, so wie das in Marburg bereits geregelt ist. Das stärkt die Position der Ausländerbeiräte, weil dadurch ihre Anliegen von der Gemeindevertretung wahrgenommen und eine Lösung dafür gefunden werden muss.
Die Grüne Fraktion begrüßt ebenfalls die Absicht der Landesregierung, dass künftig in allen Kommunen mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnern eine Ausländervertretung eingerichtet werden muss.
An diesem Punkt setzt aber auch die Kritik an. Die Fraktion kritisiert, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass künftig alle betroffenen Kommunen entscheiden können, ob sie einen Ausländerbeirat wählen lassen oder nur eine Kommission einrichten wollen. Das heißt, die Kommunen bleibt es überlassen, ob sie ausländischen Mitbürger*innen (ohne kommunales Wahlrecht) die Möglichkeit der demokratischen Wahl einer eigenen, öffentlich tagenden Vertretungsversammlung geben wollen. Oder ob sie stattdessen eine nicht öffentlich tagende Kommission einrichten deren Mitglieder nicht von den Betroffenen gewählt, sondern von der Gemeindevertretung benannt werden und der der Bürgermeister vorsitzt. Diese Entscheidungsoption ist u. E. aus weiteren Gründen problematisch: rechten Mehrheiten in Kommunalparlamenten wird indirekt ein Recht auf Verhinderung von Ausländerbeiräten eingeräumt und eine finanzschwache Kommune wird sich für eine Kommission entscheiden, weil sie kaum Kosten verursacht im Unterschied zu dem aus einer öffentlichen Wahl hervorgegangenen Ausländerbeirat. Aus den genannten Gründen lehnen die Marburger Grünen dieses Optionsmodell ab.
Das Gesetz sollte den Ausländerbeirat als die einzige Form der Ausländervertretung ins Zentrum stellen. Eine Wahl muss stattfinden, auch wenn die Gemeinde es nicht will. Integration und Teilhabe dürfen nicht über die Köpfe der ausländischen Mitbürger*innen hinweg geregelt werden. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände sollten Hilfestellung für das Zustandekommen von Ausländervertretungen leisten. Das Land sollte dafür im neuen Gesetzt auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Kommunen verankern, so dass gezielter bei den Ausländer*innen für die Wahlen geworben werden kann und sprachliche Barrieren die demokratische Beteiligung nicht be- oder verhindern.
In Marburg gibt es bereits seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen mit dem Ausländerbeirat, weshalb die Grüne Fraktion mit ihm auch Gespräche zum Gesetzentwurf geführt hat. Grüne und der Marburger Ausländerbeirat haben Einverständnis darüber erzielt, sich für Ausländerbeiräte in Hessen einzusetzen als angemessener Form der Vertretung der ausländischen Mitbürger*innen.
Auf diesem Hintergrund ruft die Grüne Fraktion im Marburger Stadtparlament die Regierungsfraktionen im Landtag auf, die Option für eine Kommission zu streichen und damit ein in der Tat Weg weisendes Gesetz zur Vertretung der ausländischen Bürger*innen in Hessen zu beschließen, das auch für andere Bundesländer Vorbild werden kann.