Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin,
unser Grundgesetz besagt in Artikel 1, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Doch für wen gilt das? Und ab wo? Die Grenzen dessen, was sagbar ist, werden im öffentlichen Diskurs um Asylsuchende immer weiter nach rechts verschoben, und auch Landesregierungen, Bundesregierung und das EU-Parlament ringen um Kompromisse, wo es eigentlich keine geben dürfte. Der Wahlkampf verschiedener Bundesländer treibt hier ebenfalls mitunter seltsame Blüten, ganz unabhängig, um welche Partei es geht, werden hier Dinge geäußert, die mich doch überaus nachdenklich stimmen.