Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Zur Präzisierung des Klimanotstandsbeschlusses vom Juni 2019, in dem die Stadt festgelegt hat, dass sie bis zum Jahre 2030 als ganze klimaneutral werden möchte, werden die
folgende Emissionsziele für das Territorium der Universitätsstadt Marburg für die einzelnen
Jahre bis 2030 als zwischenzeitlich überprüfbaren Reduktionsplan für Treibhausgase
(THG) verbindlich festgeschrieben:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Jahr 2020
– in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Marburg die Planungen zum Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Universitätsstadt Marburg nach den Vorgaben des mittelhessischen Regionalplans mit Ziel aufzunehmen, so schnell wie möglich die höchst mögliche
Zahl an Anlagen zu errichten
Gesellschaftliche Heterogenität ist natürlich; unglücklicherweise leben wir in einer Gesellschaft, die diese Heterogenität keineswegs begrüßt. Selbstverständlich ist es erfreulich, dass Demonstrationen wie #wirsindmehr in Marburg viele Leute auf die Straße bringen. Zugleich müssen wir trotzdem diejenigen im Blick behalten, von denen man sich damit abgrenzt. Ich werde nicht sagen, dass wir Verständnis aufbringen sollten für Menschen, die sich rassistisch und meist auch auf andere Weise diskriminierend äußern. Nachvollziehen sollten wir die Motive jener Menschen dennoch, und wir müssen, egal, wie schwer es oftmals fällt, ihnen zuhören, den Austausch aufrechterhalten und Wege zurück ins Gespräch finden. Nur so haben wir eine Chance, die Stimmungen in unserer Gesellschaft einzufangen und Vielfalt nicht als Kampfbegriff denen zu überlassen, die sie so sehr verhindern wollen.
Der Magistrat wird gebeten,
1. in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses öffentlich und detailliert zu berichten, wie
die Stadtverwaltung die neue Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit
Behinderung nach Inkrafttreten des BTHG bzw. den Regelungen des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum 1.1.2020 entsprechend deren Bedarfen gestaltet. Zu dieser
Sitzung sollen auch der Behindertenbeirat, der Jugendhilfeausschuss und das Kinder- und
Jugendparlament eingeladen werden.
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Ausländervertretungen in Hessischen Kommunen trifft bei der Grünen Fraktion im Marburger Stadtparlament nur auf geteilte Zustimmung. Die Fraktion begrüßt, dass in dem Gesetzentwurf die Wahlen zu den Ausländerbeiräten mit den Kommunalwahlen zusammengelegt werden sollen. Das erhöht die Chancen auf eine höhere Wahlbeteiligung bei den Wahlen zu den Ausländerbeiräten, weil für diesen Termin durch die Kommunalwahl eine größere Aufmerksamkeit erzeugt wird und die Orte, an denen gewählt werden kann, sich vervielfachen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des BTHG-Ausführungsgesetz ab 1.1.2020
für alle Marburger Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, sicherzustellen, dass auch
diesen Kindern und Jugendlichen durch die Zuständigkeit der Jugendhilfe die gleichen Rechte
und Unterstützungen zukommen wie ihren Altersgenoss*innen, ergänzt durch die Leistungen
der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX i.d.F. ab 1.1.2020.
Nach Bekanntwerden des „Immobilien-Flipping“-Skandals in Marburg wollen die GRÜNEN in Marburg mit einem dringlichen Antrag in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung derartige spekulative Immobiliengeschäfte künftig verhindern.
„Die aufgedeckten Fälle zeigen, dass Gentrifizierung bzw. Verdrängung weiterhin ein großes Problem in Marburg darstellen.“, erklärt Marco Nezi, Stadtverordneter und Mitglied im Bau- und Planungsausschuss.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Im Falle des Vorliegens der baurechtlichen Voraussetzungen gesetzliche Vorkaufsrechte zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Träger, vorzugsweise der GeWoBau, auszu-
üben, um künftig illegalen Immobiliengeschäften und Gentrifizierungstendenzen entgegenwirken zu können.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenvorsteherin wird gebeten, eine Bürger*innenversammlung nach § 8a
HGO einzuberufen. Diese Veranstaltung soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr
stattfinden und in einem der betroffenen bzw. anliegenden Viertel (Campus- oder
Nordviertel) stattfinden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat stellt sicher, dass alle Sitzungsunterlagen mittels der in MS-Word verfügbaren Formatvorlagen bzw. Funktionen vor Veröffentlichung bearbeitet werden; dazu zählt insbesondere: Das Formatieren von Überschriften für eine auch von blinden und sehbehinderten Menschen wahrnehmbaren Textstrukturierung, das Versehen von Grafiken mit
einem Alternativtext sowie die Aufbereitung von Tabellen.