Dringlichkeitsantrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. Rücknahme der Allgemeinverfügung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten unverzüglich mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in Kontakt
zu treten, um eine Rücknahme der Allgemeinverfügung des Landkreises Marburg-Biedenkopf
zur Zwangsräumung zu erwirken. In der Allgemeinverfügung werden die Besetzer*innen aufgefordert innerhalb von 5 Tagen, die Baumhäuser zu verlassen und zurückzubauen.

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Dringlicher Berichtsantrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. Kleiderkammer Marburg

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten:
1. Wann wurde die im Eigentum der Stadtwerke Marburg befundene Immobilie an Privat verkauft?
2. Warum hat die Stadt Marburg, das zum Verkauf stehende Gebäude, in dem sich die
Marburger Kleiderkammer befindet, nicht für städtische Nutzungen von den Stadtwerken
Marburg selbst erworben?

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Dringlicher Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. Moratorium beim Weiterbau der A49

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend bei der Bundesregierung insbesondere beim Bundesverkehrsministerium für ein Moratorium beim weiteren Ausbau der A49 und ein Aussetzen der geplanten Rodungsarbeiten – insbesondere im Herrenwald und im Dannenröder Forst einzusetzen.

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Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr.: Coronabedingte Erhöhungen der Kursgebühren der VHS

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Coronabedingte Erhöhungen der Kursgebühren der VHS sollen von der Universitätsstadt Marburg übernommen werden, wenn aufgrund der notwendigen Minimierung der Teilnehmendenzahlen sich die Gebühr pro Teilnehmer*in in einem Kurs wegen einzuhaltender Abstandsregelungen erhöhen sollte.

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Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: Marktschließung in der Rosenstraße – Städtebauliche Entwicklung jetzt anpacken

Der Magistrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund der angekündigten Schließung des Lebensmittelmarktes in der Rosenstraße, eine städtebauliche Entwicklung für das nördliche
Campusviertel in die Wege zu leiten und vor diesem Hintergrund u.a. die folgenden Aspekte
in Erwägung zu ziehen:
1. Sicherung der öffentlichen Handlungsmöglichkeiten durch Erlass einer Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB.
2. Beauftragung einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie als Basis für einen integrierten
Rahmenplan für das Quartier.
3. Bewerbung um eine Aufnahme in geeignete Städtebauförderprogramme von Bund und
Land.

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