Vierter Marburger Aktionsplan zur EU-Charta

Rede von Madelaine Stahl in der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir sprechen heute über den Vierten Marburger Aktionsplan zur EU‑Charta. Ich sage es gleich zu Beginn ganz deutlich: Dieser Aktionsplan ist kein Wohlfühlpapier, ist nicht ’nice to have‘. Er ist ein Schutzschild, ist ein Bollwerk gegen Rückschritt. Und er ist ein Versprechen an alle Menschen in dieser Stadt, die auf Schutz, Teilhabe und Gleichberechtigung angewiesen sind. Das macht es für uns zu einer großen Verpflichtung, der mit entsprechender Verantwortung begegnet werden muss. Sehen wir uns die aktuellen gesellschaftlichen und damit verbunden politischen Entwicklungen an, so ist die Arbeit gegen Antifeminismus und für Frauenrechte sowie queere Rechte nötiger denn je, denn Feminismus hilft uns allen, er betrifft Ihre Mütter, Schwestern, Töchter, sehr wahrscheinlich auch – unabhängig von Ihrem Geschlecht – Sie selbst.

Daraus folgt, dass wir die Verantwortung für die im Aktionsplan behandelten Themen nicht abstreifen dürfen, nur weil der Haushalt klamm ist. Denn die Verpflichtung ist keineswegs eine rein freiwillige Leistung, das zeigt ein Blick in Artikel 3 des Grundgesetzes, in das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, die Istanbul‑Konvention, die EU‑Charta sowie das erst kürzlich beschlossene Gewalthilfegesetz und nicht zuletzt die Hessische Gemeindeordnung; all diese Gesetze und Vorschriften benennen deutlich, was Kommunen tun müssen, damit Gleichstellung nicht nur eine Floskel ist, sondern Realität wird im Alltag der Menschen, die darauf angewiesen sind, um ein gutes, ein gleichberechtigtes Leben zu führen und gesellschaftlich teilhaben zu können.

Daraus folgt, dass wir die Verantwortung für die im Aktionsplan behandelten Themen nicht abstreifen dürfen, nur weil der Haushalt klamm ist. Denn die Verpflichtung ist keineswegs eine rein freiwillige Leistung, das zeigt ein Blick in Artikel 3 des Grundgesetzes, in das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, die Istanbul‑Konvention, die EU‑Charta sowie das erst kürzlich beschlossene Gewalthilfegesetz und nicht zuletzt die Hessische Gemeindeordnung; all diese Gesetze und Vorschriften benennen deutlich, was Kommunen tun müssen, damit Gleichstellung nicht nur eine Floskel ist, sondern Realität wird im Alltag der Menschen, die darauf angewiesen sind, um ein gutes, ein gleichberechtigtes Leben zu führen und gesellschaftlich teilhaben zu können.

Der erste Aktionsplan entstand 2017; vergleicht man die Ziele, aber auch die Ergebnisse, so kann man mit Fug und Recht feststellen, dass enorme Fortschritte erzielt wurden seitdem – und gleichzeitig ist es ein Moment, in dem es wichtig ist, innezuhalten und sich die Frage zu stellen, wie wir diese Erfolge verteidigen können. Denn eines ist klar: Gleichstellungspolitik ist immer unter Druck. Sobald es finanziell eng wird, drohen hier – und das ist keineswegs nur auf Marburg bezogen – als erstes Kürzungen.

Und natürlich, wir müssen über Geld reden. Aber eben auch über Verantwortung. Und über Prioritäten. Denn der größte Ausgabeposten im Budget des Fachdienstes 16 ist – völlig zurecht – die feministische Anti‑Gewalt‑Arbeit. Das ist kein Zufall. Das ist kein Luxus. Das ist eine Entscheidung, die wir bewusst getroffen haben, weil wir wissen: Gewalt endet nicht von allein. Schutz kostet Geld. Und Sicherheit hat einen unbezahlbaren Wert.

Zwischen 2022 und 2024 haben wir mit allen Trägern der Anti‑Gewalt‑Arbeit Leistungsverträge abgeschlossen – analog zur Jugendhilfe, mit einer verbindlichen Dynamisierung. Das war überfällig, und es ermöglicht den Trägern, eine umfassende und verlässliche Arbeit zu leisten, die planbar ist. In Zeiten, in denen Frauenhäuser überfüllter denn je sind und Beratungsstellen am Limit arbeiten, ist dies unverzichtbar, um das hohe Niveau, das wir in Marburg erreicht haben, zu halten.

Schauen wir uns die Zahlen an – und ich sage bewusst: Schauen wir sie uns mit Stolz an. Insgesamt sind die Zuschüsse von rund 594 Tsd. Euro im Jahr 2024 auf rund 686 Tsd. Euro im Jahr 2026 gestiegen – eine Steigerung um fast 92 Tausend Euro.

Heute stehen wir gleichwohl vor einem Haushalt, der auf dem IST‑Wert von 2024 basiert – also vor den Steigerungen, vor den Verbesserungen, vor den Fortschritten. Und zusätzlich sollen wir 2,5 % einsparen. Das bedeutet: Wir können 2026 nicht mehr alle Projekte fördern, die wir in den Vorjahren aufgebaut haben. Konkreter: Projekte zur Antidiskriminierungsarbeit und zur geschlechterbezogenen Gewalt stehen auf der Kippe.

Es ist bitter, dass wir an dieser Stelle auch über gekündigte Leistungsverträge sprechen müssen. Diese Verträge waren ein Meilenstein. Sie haben Trägern Planungssicherheit gegeben und Betroffenen verlässliche Angebote. Die Bestandsaufnahme im Rahmen der Istanbul‑Konvention hat uns damals schwarz auf weiß gezeigt, wie unsicher die Finanzierung war. Wir haben darauf reagiert – und jetzt droht uns ein Rückfall.

Und während sich die Gespräche in den letzten Sitzungen fast ausschließlich ums Sparen drehten, sprechen wir immer auch über Menschen. Über Frauen, die Gewalt erlebt haben. Über Kinder, die Schutz brauchen. Über queere Menschen, die Zielscheibe von Hass und Bedrohung sind. Über Menschen mit Behinderung, die endlich barrierefreie Schutzräume brauchen. Über Migrantinnen, die kultursensible Beratung benötigen. Über Frauen, die durch die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen jahrzehntelang wichtige Arbeit – und ich betone es, Arbeit – geleistet haben, die aber finanziell nicht anerkannt wird und zu Altersarmut führt. Wir reden, wenn wir über den Aktionsplan reden, über den Weg dieser Frauen in selbstverwaltete Räume, um sich auszutauschen, aber auch in die Kommunalpolitik, um ihre Perspektiven einzubringen. Wer hier spart, spart an Sicherheit, spart an Demokratie, spart an Menschenrechten.

Vielleicht wird nun der ein oder andere das Gewalthilfegesetz ins Spiel bringen, welches im Rahmen des Konnexitätsprinzips finanziell von hoher Relevanz ist – und ja, dieses ist ganz klar ein Fortschritt – aber es ist nicht vollständig. Prävention fehlt. Täterarbeit fehlt. Und die Unterscheidung zwischen Schutz und Beratung entspricht nicht der Realität. Die Kommunen kennen ihre Strukturen, kennen ihre Träger, ihre Lücken. Wir bleiben in der Verantwortung – und wir brauchen dafür die Mittel.

Der Aktionsplan zeigt, wie umfassend Gleichstellungspolitik heute gedacht werden kann und auch muss. Enthalten sind nicht weniger als 31 Maßnahmen in acht Schwerpunkten – die Ansätze sind dabei stets intersektional und diskriminierungssensibel. Das ist kein akademischer Luxus, sondern notwendig, um Menschen zu erreichen, die von massiver Benachteiligung, aber auch Gewalt bedroht sind und durch die bestehenden Angebote nicht oder nicht ausreichend erreicht werden.

Betrachtet man den Bereich der Anti-Gewalt-Arbeit genauer, so ist klar, dass Gewalt nicht alle gleich trifft und sich auch nicht jede bzw. jeder gleichermaßen wehren kann. Weiblich gelesene Personen mit Migrationsgeschichte, mit Behinderung, queere Menschen – sie alle sind nachweislich stärker gefährdet. Spezielle Angebote sind hier vonnöten – sei es eine barrierefreie Schutzunterkunft, kultursensible Selbstbehauptungsangebote oder Beratung bei sexualisierter Gewalt, die auf dem aktuellsten Stand ist und die verschiedensten Lebenssituationen und –umstände abdeckt. Hierfür sensibel zu sein ist eine Errungenschaft, und wer die Mitarbeiter:innen des Gleichstellungsreferats kennt, der weiß, dass hier zugleich keine Gruppen gegeneinander ausgespielt werden und auch Männer in besonderen Situationen unterstützt werden.

Ich sage es an dieser Stelle so deutlich wie möglich: Wir dürfen bei feministischer Politik nicht sparen. Gleichstellung ist kein Bereich, in dem man „ein bisschen weniger“ machen kann. Gleichstellung ist ein Bereich, in dem „ein bisschen weniger“ sofort bedeutet: weniger Schutz, weniger Sicherheit, weniger Teilhabe. Die gesellschaftliche Lage ist dazu zu ernst.

Dies ist – zumindest zunächst – meine letzte Sitzung. Ich bitte Sie eindringlich, die Gleichstellungsarbeit auf diesem Niveau auch in den kommenden Jahren so weiterzutragen und zu schützen, denn sie ist ein Fundament für unser weltoffenes Marburg, das Menschenrechte, Teilhabe und Gleichberechtigung sicherstellt. Vielen Dank.