Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
1. Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen perspektivisch alle dicht belegten Ver-anstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen auszurüsten bzw. nachzurüsten.
2. In Schulen mit schon vorhandenen raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen für die Dauer der Pandemie, die Frischluftzufuhr zu erhöhen und die Betriebszeiten der Anlagen zu verlängern. Arbeitet die Anlage mit Umluft werden zusätzliche Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffil-ter H 13 oder H 14) eingebaut.
3. In Schulen ohne RLT-Anlagen (überwiegende Anzahl der Schulen) in denen intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet wird, CO2-Sensoren zu installieren, die als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.