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Rede von Christian Schmidt zur aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Mittelhessen
Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
meine Damen und Herren, liebe Gäste,
die aktuelle Fortschreibung des Regionalplans Mittelhessen steht an und die Universitätsstadt Marburg ist wie alle mittelhessischen Kommunen aufgefordert, bis heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans abzugeben.
Doch zu was genau wird hier nun eigentlich Stellung genommen? Viele Erwartungen und auch Befürchtungen sind da in den vergangenen Monaten vielerorts diskutiert, berechtigte Sorgen geäußert und Forderungen gestellt worden. Beim Regionalplan handelt es sich um einen übergeordneten Plan, der die Leitlinien der räumlichen Entwicklung in unserer Region, in den mittelhessischen Städten und Gemeinden, strukturiert und miteinander in Einklang zu bringen versucht. Schon der große Maßstab zeigt: Hierbei handelt es sich nicht um detaillierte Planungen für einzelne Gebiete und schon gar nicht um die Entscheidung über eine bauliche Nutzung, denn eines ist an dieser Stelle zu betonen: Der Regionalplan schafft kein Baurecht. Das erfolgt ausschließlich durch die kommunale Bauleitplanung und darüber entscheiden die Städte und Gemeinden eigenverantwortlich.
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Koalition: Stellungnahme zum Regionalplan stellt Ausgewogenheit zwischen Entwicklungspotenzialen und sozial-ökologischen Zielsetzungen her
Die Koalition aus Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Klimaliste begrüßt die Stellungnahme des Magistrats der Universitätsstadt Marburg zum Entwurf des neuen Regionalplans. Wir sehen sowohl in der übergeordneten Regionalplanung des Regierungspräsidiums und noch viel mehr in zukünftigen Umsetzungen die Notwendigkeit, die verschiedenen Ziele in Einklang zu bringen, die sich in Gegenwart und Zukunft stellen: den Bedarf an Wohnraum und potenziellen Flächen für Gewerbeentwicklung und qualifizierte Arbeitsplätze zu erfüllen, der besonderen Bedeutung unserer lokalen Verantwortung für den Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung gerecht zu werden sowie den Flächenverbrauch zu minimieren. Die Koalition betont dabei, dass sie sich dieser Herausforderung stellt und macht deutlich, dass sie bei allen Vorhaben für hohe qualitative soziale und ökologische Entwicklungsziele steht.
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Dringlicher Berichtsantrag betr. Bauprojekt „Über der Kirch 9“ im Stadtteil Wehrshausen
Der Magistrat wird beauftragt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in
seiner nächsten Sitzung schriftlich zu berichten:
1. Wie ist der Stellplatznachweis für das geplante Bauprojekt bauordnungsrechtlich gesichert und wie begründet der Magistrat die Abweichung von den Regelungen der Stellplatzsatzung in ihrer aktuell gültigen Version bei der Berechnung der im Rahmen
2. Ist die Andienung des Bauprojekts und der nachzuweisenden Stellflächen über die Straßen Über der Kirch und Zur Hege gesichert und wenn ja, wie begründet der Magistrat dies?
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